Zertifizierte Notfallschulungen nach IVR: FIRST AID

Seit dem 11. November 2017 ist First-Responder.ch GmbH zertifizierter Anbieter von IVR-Schulungen: „anerkannte Ausbildungsstätte IVR„.
First-Responder darf dadurch alle anerkannten IVR-Schulungen (Stufe 1-3) anbieten.

IVR & FIRST AID Zertifizierung

First-Responder.ch ist IVR zertifiziert!

Wir sind stolz ab sofort alle anerkannten IVR-Schulungen (Stufe 1-3) anzubieten. Die Zertifizierung nach dem Interverband für Rettungswesen (IVR) war ein logischer Schritt in unserer Bestrebung die Qualität langfristig zu sichern und kontinuierlich zu verbessern. Die Zertifizierung FIRST AID (IVR) ist auch deshalb wichtig, da das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) in der Wegleitung zum Arbeitsgesetz starken Bezug auf diese Zertifizierung nimmt (Details siehe: Rechtliche Grundlagen).

 

Hier können Sie die Gültigkeit unserer Zertifizierung prüfen:

First-Responder.ch_IVR-QR

Klicken Sie auf den QR-Code oder Scannen Sie diesen, zur Überprüfung der Gültigkeit der Zertifizierung.

Interverband für Rettungswesen (IVR)

Der Interverband für Rettungswesen (IVR) zertifiziert in der Schweiz einen grossen Teil der Rettungsdienste und etliche Notrufzertralen.
Seit 2016 bietet der Interverband für Rettungswesen (IVR) die Möglichkeit, Notfallschulungen nach dem IVR-Kurssystematik zu zertifizieren und durchzuführen.

FIRST AID Qualitätssicherung

Das neu geschaffene Qualitätslabel FIRST AID des Interverband für Rettungswesen (IVR) soll die Qualität in Notfallschulungen sichern und einheitliche Minimalstandards definieren.
Die Qualitätssicherung nach FIRST AID (IVR) findet über die ganze Ausbildungskette statt, vom Ausbildungsbetrieb, über die Ausbilder bis zu den Teilnehmenden.

  • Qualitätssicherung Ausbildungsbetrieb: Der Ausbildungsbetrieb (First-Responder.ch GmbH) verpflichtet sich zur regelmässigen Überprüfung und kritischen Hinterfragung der Ausbildung. Dazu gehört beispielsweise die stetige Verbesserung der Ausbildungen, Anwendung innovativer und neuer Schulungshilfsmittel, systematische Auswertung der Schulungen und gegebenfalls vorzunehmenden Anpassungen und die Ausbilderentwicklung. Erfahrungen, Anpassungen und Verbesserungen werden zeitnah berücksichtigt und im jährlichen Qualitätsbericht dem Interverband für Rettungswesen (IVR) eingereicht.
  • Qualitätssicherung AusbilderInnen: IVR anerkannte Ausbildende müssen sowohl über die geforderte fachlichen als auch über die methodisch-didaktischen Fähigkeiten verfügen. Unabdingbar dabei ist die kontinuierliche Weiterbildung und Weiterentwicklung. Die Minimalkompetenzen und Ausbildungsstunden werden vom Interverband für Rettungswesen (IVR) vorgegeben.
  • Qualitätssicherung Teilnehmende: Die in den IVR zertifizierten Notfallschulungen Minimalkenntnisse sind einheitlich durch den Interverband für Rettungswesen (IVR) definiert. Neu muss jeder Teilnehmende regelmässige Weiterbildungen besuchen, um die IVR-Anerkennung aufrecht zu erhalten.

Die Kurssystematik des Interverband für Rettungswesen (IVR) orientiert sich mit dem 3-Stufen-Modell (Stufe 1-3) stark an der von First-Responder.ch GmbH bereits angewendeten Niveau-Kurssystematik (Niveau 1-3). Dadurch mussten inhaltlich nur geringfügige Anpassungen vorgenommen werden. Dennoch bringt die IVR-Zertifiziertung eine gewisse Präzisierung in einzelnen Teilbereichen.

Rechtliche Grundlagen: Arbeitnehmerschutz

Betriebssanitäts- und Betriebsnothilfeorganisationen

Im Bezug auf den Arbeitnehmerschutz und damit für die Betriebssanitäts- und Betriebsnothilfeorganisationen hat die neue Zertifizierung nach dem FIRST AID Label des Interverband für Rettungswesen (IVR) eine gewisse Relevanz. Die systematische und einheitliche Aus- und Weiterbildung von Angehörigen einer innerbetrieblichen Notfallorganisation nach FIRST AID IVR kann zur innerbetrieblichen Qualitätssicherung beitragen. Diese Ausbildungen konnten bisher nur in ganz wenigen Teilgebieten (z.B.: Basic Life Support nach dem Swiss Resuscitation Council) zertifiziert werden. Neu wird allerdings auch in der Wegleitung zur  Verordung 3 zum Arbeitsgesetz stark Bezug auf dein Ausbildung nach dem Interverband für Rettungswesen (IVR) genommen.

Rechtliche Einordnung: FIRST AID IVR

Die Rechtsgrundlage für eine Betriebssanitätsorganisation fusst auf dem Arbeitsgesetz, der zugehörigen Verordnung und der entsprechenden Wegleitung.
In der Wegleitung zum Arbeitsgesetz des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wird die Bedeutung der FIRST AID IVR Zertifizierung sehr deutlich hervorgehoben.

Die inhaltlichen Standards für die Aus- und Weiterbildung von zertifizierten Erste-Hilfe-Personen werden vom Interverband für Rettungswesen IVR festgelegt. (Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Art. 36 Erste Hilfe: S. 336-5).

Arbeitsgesetz (ArG), Art. 6 Abs. 4:
„Durch Verordnung wird bestimmt, welche Massnahmen für den Gesundheitsschutz in den Betrieben zu treffen sind.“

Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19640049/index.html, 08.01.2018

Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsschutz), Art. 36. Erste Hilfe:
„1 Für die Erste Hilfe müssen entsprechend den Betriebsgefahren, der Grösse und der örtlichen Lage des Betriebs stets die erforderlichen Mittel verfügbar sein. Die Erste-Hilfe-Ausstattung muss gut erreichbar sein und überall dort aufbewahrt werden, wo die Arbeitsbedingungen dies erfordern.
2 Nötigenfalls müssen zweckmässig gelegene und eingerichtete Sanitätsräume und im Sanitätsdienst ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Die Sanitätsräume
müssen mit Tragbahren leicht zugänglich sein.
3 Die Sanitätsräume und die Aufbewahrungsstellen für die Erste-Hilfe-Ausstattung sind gut sichtbar zu kennzeichnen.“

Quelle: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19930254/index.html, 08.01.2018

Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz, Art. 36 Erste Hilfe, S. 336-5:
Die inhaltlichen Standards für die Aus- und Weiterbildung von zertifizierten Erste-Hilfe-Personen werden vom Interverband für Rettungswesen IVR festgelegt.

Quelle: https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz%20und%20Verordnungen/Wegleitungen/Wegleitungen%203/ArGV3_art36.pdf.download.pdf/ArGV3_art36_de.pdf, 08.01.2018

 

Machen Sie Ihren Betrieb fit für den Notfall!

Für Informationen zu Notfallschulungen nach dem Interverband für Rettungswesen (IVR) nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne beraten wir Sie und finden die optimale Lösung für Ihren Betrieb.