Immer wieder kommt die Frage auf, ob in der Schweiz eine grundsätzliche Nothilfepflicht besteht, ob ich also im Notfall Nothilfe leiseten muss.

Ja, jeder ist verpflichtet Nothilfe zu leisten!

Neben der moralischen Pflicht besteht in der Schweiz für alle Personen auch eine rechtliche Pflicht Nothilfe zu leisten. Wer die Hilfe in Not geratener Personen verweigert macht sich strafbar!

„Unterlassung der Nothilfe

Wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden könnte, wer andere davon abhält, Nothilfe zu leisten, oder sie dabei behindert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Quelle: Artikel 128, Schweizerisches Strafgesetzbuch.

Was heisst „zumutbare Nothilfe“

Sicherlich zumutbar ist jedem die Alarmierung. Dies ist bereits ein Teil der Nothilfe. Wer einfach wegschaut und weitergeht und später behauptet er/sie hätte nichts gesehen bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
Weiter können Sie Hilfe leisten, wenn Sie den Anweisungen des Notrufdisponenten folge leisten. Auch dies ist im grundsätzlich zumutbar.
Da in der Schweiz fast alle Personen einen Nothilfekurs absolviert haben, gehören im Regelfall auch die Basismassnahmen nach Kenntnisstand zur zumutbaren Nothilfe.

Denken Sie an sich selbst!

Warum das Prinzip der Nothilfepflicht wichtig ist, lässt sich schnell erklären. Normalerweise geraten ja nur immer andere Personen in Not…
Stellen Sie sich aber vor es sind nicht andere Personen, sondern Sie der Hilfe benötigt. Wären Sie nicht auch froh, wenn jemand Ihnen Hilfe anbietet?

Hinschauen – Hilfe leisten!