COVID-Zertifkatspflicht in allen Notfallschulungen

Mit dem Entscheid des Schweizerischen Bundesrats gilt ab Montag 13. September 2021 für die Teilnahme an Veranstaltungen in Inneräumen eine Zertifikatspflicht. Die Zertifikatspflicht gilt auch für Notfallschulungen.
Ein gültiges Zertifikat ist somit Voraussetzung für die Teilnahme an Notfallschulungen.


Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen

Der Schweizerische Bundesrat verfügt mit dem Entscheid vom 8. September 2021 im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung COVID-19Pandemie (CoronavirusKrankheit) eine COVID-19-Zertifikatspflicht in Innenräumen ab dem Montag 13. September 2021.
Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage) (Ausweitung der Verwendung des Covid-19-Zertifikats), AS 2021 542
Die COVID-19-Zertifikatspflicht gilt auch für Notfallschulungen. Eine Ausnahme der Zertifikatspflicht für Notfallschulunen ist nicht vorgesehen in der Verordnung.


COVID-Zertifkatspflicht in Notfallschulungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Notfallschulung ist ein gültiges COVID-19-Zertifikat (3G: genesen, getestet oder geimpft). Das Zertifikat aller Teilnehmenden wird zu Beginn der Notfallschulung geprüft. Bei einem ungültigen oder fehlendem Zertifikat kann keine Teilnahme erfolgen. Es können gemäss geltenden Recht keine Ausnahmen gemacht werden.

Schweizerischer Verband für Weiterbildung

Der Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) schreibt dazu:

„Am 8. September 2021 hat der Bundesrat über die Ausdehnung der Zertifikatspflicht informiert. Ab 13. September 2021 gilt bei Veranstaltungen in Innenräumen die Zertifikatspflicht. Diese betritt auch Weiterbildungsveranstaltungen.“

Quelle: Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) 09.09.2021, https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/coronakrise-zertifikatspflicht-fuer-weiterbildungen-mit-mehr-als-30-teilnehmenden/, 10.09.2021

 

Swiss Resuscitation Council (SRC)

Das Swiss Resuscitation Council (SRC) schreibt dazu:

„COVID-19: Zertifikatspflicht
Ab Montag, 13. September 2021, kommt an Veranstaltungen in Innenräumen die Zertifikatspflicht zur Anwendung. Da die Weiterbildungsveranstaltungen wie Veranstaltungen behandelt werden, braucht es hier neu  ein gültiges Covid-Zertifikat. Die Massnahme ist bis 24. Januar 2022 befristet. vgl. BAG sowie SVEB.
Die Ausnahme der Covid-Zertifikatspflicht von Weiterbildungen mit „beständigen“ Gruppen betrifft BLS-AED-SRC-Kurse nicht. diese Kurse sind keine beständigen Gruppen.
Es gibt keine allgemeine Verlängerung des BLS-AED-Zertifikats, da eine Teilnahme an einem Kurs in jedem Fall für alle möglich ist.“

Quelle: Swiss Resuscitation Council (SRC) 13.09.2021, https://www.resuscitation.ch/, 13.09.2021

 

Interverband für Rettungswesen (IVR)

Gemäss telefonischer Anfrage vom 10.09.2021 sieht auch der Interverband für Rettungswesen (IVR) die Zertifikatspflicht in Notfallschulungen als zwingende Voraussetzung für die Teilnahme in Notfallschulungen (gemäss Verordnung) an.