COVID-19-Pandemie: Notfallschulungen möglich

Notfallschulungen sind weiterhin erlaubt und wichtig. Aufgrund der speziellen Situation verlängert der IVR (Interverband für Rettungswesen) die Zertifikate. SRC-Zertifikate (Swiss Resuscitation Council) werden nicht verlängert.


Aktuelle Notfallschulungen

Alle aktuellen Notfalschulungen finden Sie hier: => aktuelle Notfallschulungen


Notfallschulungen sind erlaubt

Auch wenn Präsenzveranstaltungen grundsätzlich verboten sind, bleiben Notfallschulungen explizit erlaubt. Die Ausbildung der Bevölkerung und Personen mit speziellen Aufgaben wie etwa First-Responder oder Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter ist auch in dieser Zeit wichtig.

COVID-19-Verordnung, Erläuterungen zu Art. 6d

Präsenzunterricht ist damit auch möglich bei folgenden Weiterbildungen:

  • Weiterbildungen, die mit anerkannten Branchenzertifikaten abgeschlossen werden (anbieterübergreifende, non-formale Abschlüsse, die von einer Branchenorganisation, oftmals einer Organisation der Arbeitswelt, getragen werden; bspw. «Pflegehelfer/in» des Schweizerischen Roten Kreuzes);
  • Weiterbildungen, die in Berufen oder Tätigkeiten, die für die Sicherheit oder Gesundheit der Bevölkerung wichtig sind, mit weiteren Diplomen und Zertifikaten abgeschlossen werden (Nothelfer- oder Lebensretterkurse, etc.), oder Kurse, die für die Ausübung solcher Berufe oder Tätigkeiten erforderlich sind, beispielsweise Feuerwehrübungen.

Voraussetzung für die Zulässigkeit des Präsenzunterrichts ist auch hier, dass die physische Anwesenheit zwingend nötig ist (bspw. im Bereich Pflege- oder Medizinberufe) oder für die Aufrechterhaltung des Lehrbetriebs und für die Gewährleistung der Ausbildungsqualität eine sinnvolle Kombination von Fern- und Präsenzunterricht unabdingbar ist.

Quelle: Erläuterungen zur Verordnung vom 19. Juni 2020 über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage; SR 818.101.26), Version vom 18.01.2021.

Ein Schutzkonzept und das strikte Einhalten der Schutzmassnahmen sind Voraussetzung für die Durchführung von Notfallschulungen.


IVR-Zertifikate werden verlängert

Aufgrund der aktuellen COVID-19 Pandemie und damit verbundenen Restriktionen verlängert der IVR (Interverband für Rettungswesen) die Zertifikate welche zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. Juni 2021 ablaufen oder bereits abgelaufen sind, um 16 Monate. Ab dem 1. Juli 2020 werden die gültigen Reglemente wieder angewendet. Die Zertifikate werden auf Antrag bei einem Kursbesuch verlängert.

Alle First Aid Zertifikate, welche im Zeitraum vom 1.März 2020 bis und mit 30. Juni 2021 ablaufen, oder abgelaufen sind, werden um 16 Monate verlängert. Dies gilt für alle First Aid Stufen, sowie alle Kursleiter/Innen.
Ab dem 1. Juli 2021 werden die geltenden Reglemente wieder angewendet.

Quelle: COVID-19; Durchführung von Kursen und Gültigkeitsdauer, Zertifikate, Stand 15. Januar 2021, Interverband für Rettungswesen (IVR), 19.01.2021.


SRC-Zertifikate werden nicht verlängert

Da SRC-Schulungen (Swiss Resuscitation Council) weiterhin durchgeführt werden können, werden diese nicht verlängert.

COVID-19: Verlängerung Zertifikate?

Da während der zweiten Welle kein landesweiter Lockdown verordnet wurde, liegt die Entscheidung, ob Kurse stattfinden können, bei den kantonalen Behörden, d.h. es können auch BLS-AED-Kurse durchgeführt werden.
Aus diesem Grund ist keine weitere allgemeine Verlängerung von Zertifikaten möglich.

Quelle: Swiss Resuscitation Council (SRC): https://www.resuscitation.ch/, 25.01.2021.


Ausbildung der Bevölkerung bleibt wichtig!

Auch während der COVID-19-Pandemie bleibt die Ausbildung der Bevölkerung wichtig. Insbesondere bleibt die Ausbildung von Personen mit speziellen Aufgaben wie etwa First-Responder oder Betriebssanitäterinnen und Betriebssanitäter auch in dieser Zeit extrem wichtig. Die stetige Aus- und Weiterbildung kann nicht über Monate oder Jahre ausgesetzt werden, wenn eine effektive Erstversorung im Notfall gewährleistet sein soll (z.B. Schutz der Arbeitnehmenden gem. Arbeitsgesetz ArG). Diese wichtige Erstversorgung kann im Notfall über Leben und Tod entscheiden.

Schutzkonzept & Schutzmassnahmen

Mit der Einhaltung des Schutzkonzepts, entsprechender Schutzmassnahmen, gültiger Regeln und Empfehlungen können Schulungen auch während der COVID-19-Pandemie sicher durchgeführt werden.