2G-COVID-Zertifkatspflicht in allen Notfallschulungen

Mit dem Entscheid des Schweizerischen Bundesrats gilt ab Montag 20. Dezember 2021 für die Teilnahme an Veranstaltungen in Inneräumen eine 2G-Zertifikatspflicht (genesen oder geimpft). Die 2G-Zertifikatspflicht gilt auch für Notfallschulungen. Zudem gilt eine Maskentragpflicht.
Ein gültiges 2G-Zertifikat ist somit Voraussetzung für die Teilnahme an Notfallschulungen.


2G-Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen

Der Schweizerische Bundesrat verschärft die COVID-Schutzmassnahmen und verfügt mit dem Entscheid vom 17. Dezember 2021 im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung COVID-19Pandemie (CoronavirusKrankheit) eine 2G-COVID-19-Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen in Innenräumen ab dem Montag 20. Dezember 2021.

„Art. 15 Veranstaltungen in Innenräumen
1 Bei Veranstaltungen in Innenräumen muss der Zugang auf Personen mit einem Impf- oder Genesungszertifikat [2G] beschränkt werden. Die Organisatoren können den Zugang auch auf Personen beschränken, die sowohl über ein Impf- oder Genesungs- als auch über ein Testzertifikat verfügen.“
Quelle: Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Verordnung besondere Lage), SR 818.101.26

Die 2G-COVID-19-Zertifikatspflicht gilt auch für Notfallschulungen (2G: genesen oder geimpft).
Update: Die Massnahmen gelten bis 31. März 2022 (Bundesrat, 12.01.2022).


COVID-Zertifkatspflicht in Notfallschulungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Notfallschulung ist ein gültiges 2G-COVID-19-Zertifikat (2G: genesen oder geimpft). Das Zertifikat aller Teilnehmenden wird zu Beginn der Notfallschulung geprüft. Bei einem ungültigen oder fehlendem Zertifikat kann keine Teilnahme erfolgen.

Schweizerischer Verband für Weiterbildung

Der Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) schreibt dazu:

„Der Bundesrat hat am 17. Dezember weitere Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus beschlossen. Ab 20. Dezember haben nur noch geimpfte und genesene Personen (2G) Zugang zu Weiterbildungen, die in Innenräumen stattfinden. Zusätzlich muss eine Maske getragen werden.“

Quelle: Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) 29.12.2021, https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/coronakrise-zertifikatspflicht-fuer-weiterbildungen-mit-mehr-als-30-teilnehmenden/, 29.12.2021

 

Swiss Resuscitation Council (SRC)

Das Swiss Resuscitation Council (SRC) schreibt dazu:

„20. Dezember 2021: Covid-19 Massnahmen: 2G-Regel in Innenräumen
Ab 20. Dezember 2021 gilt in Innenräumen die 2G-Regel – mit Ausnahmen
Wir verweisen auf der Erläuterungen zur Covid-19-Verordnung, insbesondere die Art. 15 / 19a und 25.
Website BAG
Weitere Informationen dazu finden sich auch auf der Homepage des SVEB: Bundesrat führt 2G-Regel für die Weiterbildung ein – allerdings mit Ausnahmen (alice.ch)

Quelle: Swiss Resuscitation Council (SRC) 29.12.2021, https://www.resuscitation.ch/, 29.12.2021

 

Interverband für Rettungswesen (IVR)

Der Interverband für Rettungswesen (IVR) hat bis zum 29.12.2021 keine Stellungsnahme zur Verschärfung der 2G-Zertifikatspflicht in Notfallschulungen abgegeben.


Ausnahmeregelungen von der 2G-Pflicht für bestimmte Weiterbildungen

In Art. 19a definiert der Bundesrat Ausnahmen für die Weiterbildung in denen weiterhin 3G anstelle von 2G gilt. Dazu zählen beispielsweise tertiäre Ausbildungen an Hochschulen (a.), Nachdiplomstudien an Höheren Fachschulen oder Lehraktivität eidgenössisch annerkannter Bildungsgänge (b.).

Ob diese Ausnahmereglungen eine Anwendung im Bezug auf Notfallschulungen haben ist grundsätzlich zu bezweifeln.

Denkbar ist jedoch, dass Notfallschulungen im Rahmen des Arbeitnehmerschutzes gemäss Arbeitsgesetz (ArG, Art. 6, Abs.4), der zugehörigen Verordnung (ArGV 3, Art. 36) und der entsprechenden Wegleitung des SECO als „behördlich angeordnete Weiterbildungen“ betrachtet werden könnten. Hier würde dann die Ausnahmeregelung gemäss Art. 19a Abs. e. „behördlich angeordnete Weiterbildungen“ Anwendung finden.

Ob eine solche Ausnahme zulässig ist, muss im Individualfall zwingend vor der Schulung geklärt werden!

Beachten Sie hierzu die Erläuterungen zur Änderung vom 17. Dezember 2021 (Zugangsbeschränkungen auf Personen mit Impf- oder Genesungszertifikat [2G], private Veranstaltungen, Homeoffice-Pflicht) (PDF, 194 kB, 22.12.2021).