Keine Einschränkungen mehr in Notfallschulungen

Schulungen sind seit dem 17. Februar 2022 wieder ohne Einschänkungen möglich. Mit der an der Pressekonferenz des Schweizer Bundesrates vom 16.02.2022 kommunizierten weitgehender Aufhebung der COVID-Schutzmassnahmen können Schulungen seit dem 17. Februar 2022 wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Dies bestätigt auch das Swiss Resuscitation Council (SRC).


Notfallschulungen ohne COVID-19-Massnahmen möglich

Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 16. März 2022 und der damit verbundenen weitgehender Aufhebung der der COVID-19-Schutzmassnahmen können Notfallschulungen wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Dies bedeutet in Notfallschulungen wird kein COVID-19-Zertifikat mehr benötigt und die Maskepflicht ist damit aufgehoben.

COVID-19-Lockerungen in Notfallschulungen

Die wichtigsten Lockerungen sind:

  • Keine Zertifikatsplicht
  • Keine Maskenpflicht
  • Keine Pflicht für ein Schutzkonzept oder weitere Massnahmen

Die Massnahmen fallen, das Virus bleibt

Kongruent mit den Empfehlungen des Swiss Resuscitaion Council (SRC) wird deshalb auf das Training der Beatmung mit Eigenatem verzichtet. Dies hat sich in den letzten 2 Jahren bewährt.
Wir respektieren persönliche Entscheidungen (z.B. Maskentragen) und bleibende Schutzkonzepte unserer Kunden.
Wir arbeiten sauber und schützen uns vor Infektionen, wie wir dies bereits vor der Pandemie trainiert haben. Trainiere so wie du im Notfall arbeitest.

Stellungsnahmen der Verbände zur Aufhebung der Corona-Massnahmen

Schweizerischer Verband für Weiterbildung

Der Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) schreibt dazu:

„Corona-Massnahmen für die Weiterbildung aufgehoben
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 alle Corona-Massnahmen bis auf die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehoben. Ab 17. Februar bestehen somit auch keine Einschränkungen mehr für die Weiterbildung. […] Mit der Aufhebung der Corona-Massnahmen können Weiterbildungsanbieter ihre Angebote nach zwei äusserst schwierigen Jahren wieder ohne Einschränkungen planen und umsetzen.“

Quelle: Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB) 16.02.2022, https://alice.ch/de/informiert-bleiben/newsroom/detail/corona-massnahmen-fuer-die-weiterbildung-aufgehoben/, 22.02.2022

 

Swiss Resuscitation Council (SRC)

Das Swiss Resuscitation Council (SRC) schreibt dazu:

17.02.2022 Corona-Massnahmen für die Weiterbildung aufgehoben
Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 alle Corona-Massnahmen bis auf die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in gesundheitlichen Einrichtungen aufgehoben. Ab 17. Februar bestehen somit auch keine Einschränkungen mehr für die Weiterbildung. Vgl. auch Website des SVEB (Schweiz. Verband für Weiterbildung).
Wir befinden uns aber nach wie vor in einer pandemischen Lage. Der SRC empfiehlt deshalb, in Bezug auf die Schulung der Beatmung, die bisherige Praxis während der Pandemie nach wie vor beizubehalten, d.h. die Beatmung wird in der Theorie gezeigt, aber während des Unterrichts nicht geübt.
Selbstverständlich bleibt es jedem Kursanbieter vorbehalten, das eigene Schutzkonzept weiterhin anzuwenden.“

Quelle: Swiss Resuscitation Council (SRC) 17.02.2022, https://www.resuscitation.ch/, 22.02.2022

 

Interverband für Rettungswesen (IVR)

Der Interverband für Rettungswesen (IVR) hat bis zum 22.02.2022 keine Stellungsnahme zur Aufhebung der Corona-Massnahmen in Notfallschulungen abgegeben.

Wir freuen uns wieder Notfallswissen ohne Einschränkungen sicher zu vermitteln!